Kein Schadensersatz für Rennradfahrer

Hat nicht mit Laufen zu tun, doch vielleicht für den ein oder anderen interessant, der auch mal auf dem Rennrad seiner Ausdauerleidenschaft nachkommt.

Urteil beim Amtsgericht Nordhorn (Az.: 3 C 219/15): Kommt es im Verlauf einer gemeinsamen Rennrad-Trainingsfahrt im Pulk zu einem Auffahrunfall nach Sturz des Vordermanns, so trifft den Vorausfahrenden keine Haftung, da sich der Hintermann bewusst in eine Situation mit drohender Selbstgefährdung begeben hat und alle Beteiligten in stillschweigender Übereinkunft den gebotenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr7731.php